AGB´s
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1. Geltungen:
1.1.
Der Beritt/Coaching oder Unterricht erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt). Diese sind Bestandteil aller mündlich oder schriftlich geschlossenen Verträge, die von get-the-feeling - Cornelia Schmitt mit ihren Kunden (Nachfolgend „Kunde“ oder „Käufer“ genannt) schließt.
1.2.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ihrer Geltung von Seiten von get-the-feeling - Cornelia Schmitt im Einzelfall nicht gesondert wiedersprochen wird. Selbst wenn von Seiten von get-the feeling - Cornelia Schmitt auf ein Schreiben Bezug genommen wird, welches Geschäftsbedingungen eines Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
1.3.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer/Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt deratiger Veränderungen ist jedoch ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von get-the-feeling - Cornelia Schmitt maßgebend.
1.4.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsabschluss vom Käufer gegenüber get-the-feeling - Cornelia Schmitt anzugeben sind (z.B: Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.5.
Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2. Vertragsabschluss
2.1.
Der Vertragsabschluss zwischen get-the-feeling - Cornelia Schmitt und dem Käufer/Kunden kommt durch den schriftlichen Vertragsabschluss und dem Kunden zustande.
2.2.
Der Vertrag kann auf bestimmte oder auf unbestimmte Zeit geschlossen werden.
2.3.
Ist der Berittvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann er mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Bei Aboverträgen siehe Unterpunkt Aboverträge.
2.4.
Der Besitzer ist berechtigt, das Pferd jederzeit (schon vor Vertragsablauf) wieder an sich zu nehmen. Die vorzeitige Abholung berührt nicht die Verpflichtung, das Entgelt bis zum Ende des Vertragsverhältnisses zu zahlen.
3. Unterricht mit Schulpferden und das Verhalten im (Schul)betrieb
3.1.Unterrichtszeiten und Einschränkungen
Der Unterricht ist grundsätzlich nur nach Voranmeldung zu den dafür vorgesehenen Zeiten möglich.
Einschränkungen bei Verleih von Schulpferden!
Bei Reitkursteilnehmern mit mehr als 90 kg Körpergewicht oder bei Reitkursteilnehmer mit gesundheitlichen Problemen muss die Lehrpferdevergabe vorab mit uns abgesprochen werden. Ohne Absprache ist eine Teilnahme nicht möglich. Sicherlich finden wir eine Lösung die sowohl Ihnen als auch unseren Lehrpferden gerecht wird.
Info-Telefon 0172/9479303
3.2. Verspätungen und Wetter
Zeitverluste durch Gründe, die beim (Reit)schüler liegen- z.B. zu spät kommen, Pferd nicht sauber und ordentlich vorbereitet- werden nicht nachgeholt. Bei Verspätungen liegt es im Ermessen des Reitlehrers, ob noch am Unterricht teilgenommen werden kann oder nicht. Im Falle des Nichtreitens und wenn minderjährige Reitschüler sich nicht im Reitbereich aufhalten, besteht keine Aussichtspflicht für den Reitlehrer/die Reitschule.
Das versorgen der Pferde hat Priorität, d.h. wenn ein Reitschüler zu spät kommt, dann wird dies von der Reitzeit und nicht von der Zeit zum Versorgen des Pferdes abgezogen. Die inhaltliche Gestaltung der Reitstunde obliegt ausschließlich der Reitlehrer.
Wir behalten uns vor witterungsbedingt, z.B. bei Hitze, die Reiteinheiten so zu gestalten, dass die Pferde nicht überanstrengt werden. Daraus leitet sich kein Ersatzanspruch wegen gekürzter Reitzeit ab.
3.3. Stornierungen
Stornierung von gebuchten Reitstunden sind bis zu 48 Stunden vor der Reitstunde kostenfrei.
Bei späteren Stornierungen oder beim Nichterscheinen des Reitschülers verfällt die Reitstunde ohne Erstattung (Abo), bzw. wird der volle Stundenpreis fällig, welcher innerhalb einer Woche zu begleichen ist.
Ein Anspruch auf Nachholung der versäumten Reitstunde besteht nicht.
3.4. Haftung
Die Reitschule haftet im Rahmen ihrer Reitlehrer-, Schulpferdehaftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Reitschule befindet sich nur zur Miete auf dem Gelände des Gartenbaubetriebes Steffneys und Haftet somit nicht für Schäden, Unfälle oder Ähnliches, die außerhalb des Reitunterrichts durch aufhalten auf dem Gelände des Gartenbaubetriebes entstehen. Die Reitschule haftet nur dann für einen Unfall, wenn sie ihn durch Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht (Reithalle) oder zurechenbares Fehlverhalten der Reitlehrer oder Erfüllungsgehilfen verursacht hat. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Für Schäden, die durch den Reitschüler oder deren/dessen Begleitung oder Besucher an Sachgegenständen, Menschen oder Tieren entstehen (fahrlässig, grob fahrlässig oder unter Vorsatz) haftet der Reitschüler bzw. dessen Eltern. Ein Defekt oder der Verlust von Gegenständen oder Reitzubehör ist der Reitschule sofort zu melden.
3.5. Verhalten im Betrieb
Die Ordnung in der Sattelkammer ist unbedingt einzuhalten. Dazu gehören vor allem das Wegräumen d er Dinge wie Sattel, Trense und Putzzeug, sowie das Kehren und beseitigen der Pferdeäpfel in Stallgasse und Reithalle. Mit dem Lederzeug (Sattel, Trense) ist pfleglich umzugehen. Besonders bei schlechtem Wetter oder nach Geländeritten ist auf Sauberkeit des Sattelzeugs und der Pferdehufe zu achten (Hufe auf Steine kontrollieren)! Das Lederzeug ist nach dem Reiten zwingend an die dafür vorgesehene Stelle zu hängen. Das Betreten von Pferdeboxen oder Koppeln ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der Reitschule, eines Reitlehrers oder einer Fachkraft verboten.
Während der Reitstunden bitten wir Begleitpersonen nicht in das Geschehen und den Unterricht einzugreifen, um den Ablauf nicht zu stören, es sei denn sie werden ausdrücklich von uns darum gebeten.
Die Einteilung der Reitpferde bei Stunden und Ausritten erfolgt durch den Reitlehrer. Nach Möglichkeit werden Wünsche der Reitschüler berücksichtigt. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Pferd oder einen bestimmten Trainer besteht nicht. Zur Ausrüstung der Reitschüler gehört der Reithelm nach DIN-Norm, feste, überknöchelhohe Schuhe mit leichtem Absatz, gegebenenfalls Handschuhe, keine Turnschuhe. Das Tragen eines Reithelms ist bei unter 18 jährigen Personen Pflicht. Ausnahmen werden nicht gestattet !
Im gesamten Stall- und Hofbereich ist das Rauchen und offenes Feuer verboten!
Das Jugendschutzgesetz hat auch hier seien volle Gültigkeit, d.h. Kindern und Jugendlichen ist das Mitführen und Konsumieren von alkoholischen Getränken und Zigaretten untersagt. Das Mitführen von Hunden ist nur nach vorheriger Genehmigung gestattet und dann sind die Hunde an der Leine zu führen. Für Kinder und Personen, die sich außerhalb einer Reitstunde auf unserem Gelände befinden können wir keine Verantwortung übernehmen. Ihr Aufenthalt geschieht auf eigene Gefahr.
3.6. Abo Verträge
Das Abo ermöglicht es uns, verlässlich zu planen, die Pferde nicht zu überlasten und unsere Leistungen auf hohem Niveau zu halten. Für Euch bedeutet das, überschaubare Kosten und es erspart euch, ständige neue Überweisungen oder Barzahlung.
Weiterer Vorteil, bei dem Abo, habt ihr Euren Tag und die Uhrzeit fest. Das Abo ist so kalkuliert, dass Ihr über das Jahr gesehen
Abo 1 x wöchentlich (40 Termine pro Jahr)
Abo 2 x wöchentlich (80 Termine pro Jahr)
Abo 3 x wöchentlich (120 Termine pro Jahr) wahrnehmen könnt. Die restliche Zeit hat der Betrieb Betriebsferien oder es finden Sonderveranstaltungen statt. Die Abo Beträge werden durchgezahlt.
Ausfall von Terminen:
Nach Absprache, können Dritte die Termine von Euch übernehmen. Fehlt ihr zu euren festen Terminen und niemand kann euren Termin übernehmen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz der Termine.
Sollten Termine von Seiten der Reitschule ausfallen, werden diese nachgeholt oder nach Absprache finanziell rückerstattet.
Vertragsdauer und Kündigungsfrist:
Der Vertrag über die Erteilung von Unterricht mit Schulpferden, Reitbeteiligung oder der
Kombination, der genannten Möglichkeiten kann vom Kunden mit einer Frist von drei Monaten zum fünfzehnten eines Kalendermonats gekündigt werden. Für eine Kündigung durch die Reitschule beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum fünfzehnten eines Kalendermonats. Sollte der Reitschüler den Betrieb oder die Pferde schädigen, ist eine fristlose außerordentliche Kündigung, von Seiten der Reitschule jederzeit möglich.
Einzelkurse finden zu festgesetzten Terminen statt. Einmal gebuchte Einzelkurse, können nicht gekündigt werden. Sollte der Kurs nicht wahrgenommen werden, verfällt dieser.
Die Entgelder werden bis zum 05. eines jeden Monats auf folgendes Konto überwiesen:
Kontoinhaber: Cornelia Schmitt Bank: Deutsche Bank
IBAN: DE69 5337 0024 0112 3637 00 BIC: DEUTDEDB533
Alternativ kann die Überweisung per Dauerauftrag erfolgen.
Übertragbarkeit:
Die Unterrichtsstunden, sind zu den festgelegten Uhrzeiten/Tagen, nach Absprache mit der
Reitlehrer/in/Bereiter/in, auf andere Kunden übertragbar.
Betriebsferien, außerordentliche Schließung, Feiertage & Ferienzeit:
Der Betrieb behält sich vor, bis zu 12 Wochen im Jahr zu schließen oder Sonderveranstaltungen anzubieten. Wobei der Monatsbeitrag weiter entrichtet wird.
An Feiertagen findet kein Unterricht statt!
Die Betriebsferien sind unabhängig von der Ferienzeit und werden mit einem angemessenen Planungsvorlauf bekannt gegeben.
Kunden, Reitbeteiligungen & Reitschüler können ermäßigt an Sonderveranstaltungen teilnehmen.
Durchführung des Unterrichts:
Der Kunde, Reitbeteiligung, (Reit)-Schüler kann für den Monatsbeitrag zu den oben festgelegten Uhrzeiten/Tagen an Unterricht teilnehmen. Bei der Nichtinanspruchnahme einer Reitstunde durch den Reitschüler besteht kein Anspruch auf Ersatz. Der Betrieb ist berechtigt bei Verhinderung der Reitlehrerin/ Bereiterin wahlweise einen Ersatztermin anzubieten, eine Vertretung zu benennen (nur mit Zustimmung des Kunden) oder die anteilige Kursgebühr zu erstatten. Beim Reiten ist das Tragen einer Reitkappe und festen Halbschuhen grundsätzlich Pflicht.
Einstufung der Kunden:
Der Reitlehrer/in/Bereiter/in entscheidet unter berücksichtigung aller reiterlichen und körperlichen Aspekte des Kunden über die sportliche Einstufung und über die Art der zu belegenden Kurse.
4. Unterricht/Coaching/Beritt (mobil),
4.1.Unterrichtszeiten und Einschränkungen
Der Unterricht/Coaching ist grundsätzlich nur nach Voranmeldung zu den dafür vorgesehenen Zeiten möglich.
Info-Telefon 0172/9479303
3.2. Verspätungen und Wetter
Zeitverluste durch Gründe, die beim Kunden liegen- z.B. zu spät kommen, Pferd nicht sauber und ordentlich vorbereitet- werden nicht nachgeholt. Bei Verspätungen liegt es im Ermessen des Bereiter/Reitlehrers/Trainers/Coaches, ob noch am Unterricht teilgenommen werden kann oder nicht. Im Falle des Nichtreitens und wenn minderjährige Reitschüler sich nicht im Reitbereich aufhalten, besteht keine Aussichtspflicht.
Das versorgen der Pferde hat Priorität, d.h. wenn ein Kunde/Reitschüler zu spät kommt, dann wird dies von der Beritt-,Trainings-/Coachingzeit und nicht von der Zeit zum Versorgen des Pferdes abgezogen. Die inhaltliche Gestaltung der Einheit obliegt ausschließlich der Bereiter/Reitlehrer/Trainer/Coaches.
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Wir behalten uns vor witterungsbedingt, z.B. bei Hitze, Einheiten so zu gestalten, dass die Pferde nicht überanstrengt werden. Daraus leitet sich kein Ersatzanspruch wegen geänderter Inhalte oder gekürzter Dauer ab.
3.3. Stornierungen
Stornierung von gebuchten Unterrichtseinheiten sind bis zu 24 Stunden vor dem festgelegten Termin kostenfrei.
Bei späteren Stornierungen oder beim Nichterscheinen des Kunden verfällt die Reitstunde ohne Erstattung (Abo), bzw. wird der volle Stundenpreis fällig, welcher innerhalb einer Woche zu begleichen ist.
Ein Anspruch auf Nachholung der versäumten Unterrichtseinheit besteht nicht.
3.4. Haftung
Die Trainer/Coaches/Reitlehrer/Bereiter haftet im Rahmen ihrer Reitlehrer-/Beritt Haftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Für Schäden, die durch den Reitschüler oder deren/dessen Begleitung oder Besucher an Sachgegenständen, Menschen oder Tieren entstehen (fahrlässig, grob fahrlässig oder unter Vorsatz) haftet der Reitschüler bzw. dessen Eltern. Ein Defekt oder der Verlust von Gegenständen oder Reitzubehör ist der Reitschule sofort zu melden.
3.6. Abo Verträge
Das Abo ermöglicht es uns, verlässlich zu planen, die Pferde nicht zu überlasten und unsere Leistungen auf hohem Niveau zu halten. Für Euch bedeutet das, überschaubare Kosten und es erspart euch, ständige neue Überweisungen oder Barzahlung.
Weiterer Vorteil, bei dem Abo, habt ihr Euren Tag und die Uhrzeit fest. Das Abo ist so kalkuliert, dass Ihr über das Jahr gesehen, 2 Termine fehlen könnt bzw. 2 Termine umsonst hättet (wenn Ihr immer kommt) und die Reitschule 4 Wochen Urlaub macht. Somit wird mit 46 Terminen pro Jahr kalkuliert und nicht mit 52.
Ausfall von Terminen:
Nach Absprache, können Dritte die Termine von Euch übernehmen. Solltet Ihr häufiger als 2 Termine im Jahr fehlen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz der Termine.
Sollten Termine von Seiten der Reitschule ausfallen, werden diese nachgeholt oder nach Absprache finanziell rückerstattet.
Vertragsdauer und Kündigungsfrist:
Der Vertrag über die Erteilung von Unterricht mit Schulpferden, Reitbeteiligung oder der
Kombination, der genannten Möglichkeiten kann vom Kunden mit einer Frist von drei Monaten zum fünfzehnten eines Kalendermonats gekündigt werden. Für eine Kündigung durch die Reitschule beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum fünfzehnten eines Kalendermonats. Sollte der Reitschüler den Betrieb oder die Pferde schädigen, ist eine fristlose außerordentliche Kündigung, von Seiten der Reitschule jederzeit möglich.
Einzelkurse finden zu festgesetzen Terminen statt. Einmal gebuchte Einzelkurse, können nicht gekündigt werden. Sollte der Kurs nicht wahrgenommen werden, verfällt dieser.
Die Entgelter werden bis zum 05. eines jeden Monats auf folgendes Konto überwiesen:
Kontoinhaber: Cornelia Schmitt Bank: Deutsche Bank
IBAN: DE69 5337 0024 0112 3637 00 BIC: DEUTDEDB533
Alternativ kann die Überweisung per Dauerauftrag erfolgen.
Übertragbarkeit:
Die Unterrichsstunden, sind zu den festgelegten Uhrzeiten/Tagen, nach Absprache mit der
Reitlehrer/in/Bereiter/in, auf andere Kunden übertragbar.
Ferienzeiten:
Der Betrieb behält sich vor, bis zu 4 Wochen im Jahr zu schließen. Wobei der Monatsbeitrag weiter entrichtet wird.
Durchführung des Unterrichts:
Der Kunde kann für den Monatsbeitrag zu den oben festgelegten Uhrzeiten/Tagen an Unterricht teilnehmen. Bei der Nichtinanspruchnahme einer Reitstunde durch den Reitschüler besteht kein Anspruch auf Ersatz. Der Betrieb ist berechtigt bei Verhinderung der Reitlehrerin/ Bereiterin wahlweise einen Ersatztermin abzubieten, eine Vertretung zu benennen (nur mit Zustimmung des Kunden) oder die anteilige Kursgebühr zu erstatten. Beim Reiten ist das Tragen einer Reitkappe und festen Halbschuhen grundsätzlich Pflicht.
Einstufung der Kunden:
Der Reitlehrer/in/Bereiter/in entscheidet unter berücksichtigung aller reiterlichen und körperlichen Aspekte des Kunden über die sportliche Einstufung und über die Art der zu belegenden Kurse.
4. Regelungen für Beritt
4.1. Ablauf des Beritts
Im Vertrag wird angegeben, ob der Bereiter das Pferd ein oder mehrmals wöchentlich, unter dem Sattel/an der Longe, nach eigenem Ermessen arbeitet.
Zur Ausbildung werden Pferde aller Rassen angenommen. Die Schwerpunkte der Ausbildungsmöglichkeiten sind die Grundausbildung von Pferden und Ponys aller Rassen, die Aus- und Weiterbildung von Freizeit- und Westernpferden, das Training von Pferden ab dem Remontenalter und die Korrektur von Problempferden. Weitere Ausbildungswünsche nach Absprache.
Das Training des Pferdes wird hinsichtlich Art, Umfang und Dauer des individuellen Trainingsprogramms in das Ermessen des Ausbilders gestellt. Get the feeling - Cornelia Schmitt schuldet dabei keinesfalls den Erfolg des Beritts, sondern ausschließlich die pflichtgemäße Unterweisung des Pferdes.
Reitet der Eigentümer selbst, gilt die Leistung des Bereiters durch Unterrichtserteilung als erbracht.
Der Bereiter ist berechtigt, die Ausrüstung des Pferdes zu ändern, sofern ihm dies für die Ausbildung notwendig oder nützlich erscheint.
4.2. Preise und Zahlung
1. Die Preise für Dienstleistungen bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste und sind in EURO zu entrichten. Mit Herausgabe einer neuen Preisliste verliert die bisherige ihre Gültigkeit.
2. Zahlungen können nur vor Ort in bar oder durch Überweisung auf ein angegebenes Bankkonto erfolgen.
3. Die Bezahlung sämtlicher Gebühren erfolgt monatlich oder nach Vereinbarung, spätestens jedoch bei Abholung des Pferdes.
4. Die Kosten für Hufschmied und Tierarzt trägt der Besitzer.
5. Nenn- und Startgelder sowie Transportkosten für Seminar- oder Turnierbesuche trägt der Besitzer.
6. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer/Kunde in Verzug.
7. Die Rechte und Pflichten des Käufers sind nicht abtretbar, d.h. nicht auf Dritte übertragbar, sofern get-the-feeling - Cornelia Schmitt nicht zustimmt.
8. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Anspruch von get-the-feeling - Cornelia Schmitt auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (zum Beispiel durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens) so ist get-the-feeling - Cornelia Schmitt nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und - gegebenenfalls nach Fristsetzung - zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.(§321 BGB).
4.3. Kündigung, Absagen und Widerruf von Dienstleistungsverträgen
1. Wird ein Beritt vorzeitig vom Pferdebesitzer beendet, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung etwaiger im Voraus bezahlten Gebühren. Kann ein Beritt wegen Krankheit des Pferdes nicht vollständig ausgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung der bezahlten Gebühr. Kulanz-Regelungen sind möglich.
2. Get-the-feeling - Cornelia Schmitt übernimmt keine Haftung für Schäden am Pferd, die während der Dauer des Berittes entstehen.
4.4. Berittbedingungen
1. Das Pferd muss frei von ansteckenden Krankheiten sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen.
2. Im Falle von Krankheiten oder Verletzungen, bei denen eine tierärztliche Behandlung notwendig erscheint, wird vom Ausbilder nach dessen eigenem Ermessen zu Lasten und im Auftrag des Pferdebesitzers ein Tierarzt hinzugezogen. Das Gleiche gilt sinngemäß für eventuell notwendige Schmiedearbeiten.
3. Für bestmögliche Unterkunft, Pflege und Ausbildung ist Sorge getragen. Der Ausbilder und seine Helfer übernehmen jedoch keine Haftung für Tod, Beschädigung oder Minderwert des Ausbildungspferdes, gleich welcher Ursache. Auch für Schäden, die durch die Ausbildung, das Training oder den Transport des Pferdes entstehen, ist der Ausbilder oder seine Helfer nicht haftpflichtig. Die Haftung des Ausbilders und seiner Helfer beschränkt sich auf solche Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen. Für vom Ausbildungspferd verursachte Schäden haftet ausschließlich der Besitzer. Er ist dafür verantwortlich, dass eine in sämtlichen Fällen der Tierhalterhaftung und sonstige Risiken abdeckende Haftpflichtversicherung für das Pferd besteht.
4.5. Haftung
1. Die Haftung von get-the-feeling Cornelia Schmitt ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von get-the-feeling - Cornelia Schmitt beruht. Ist eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden, ist die Haftung von get-the-feeling - Cornelia Schmitt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
2. Jeder Pferdebesitzer verfügt über eine Pferde-Haftpflichtversicherung.
5. Anmeldung, Buchung, Vertrag von Kursen
5.1. Anmeldung und Zahlung
Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Kursteilnehmer den Abschluss zur Buchung des Reitkurses verbindlich an. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung zustande, die der Veranstalter dem Kursteilnehmer unverzüglich zukommen lässt.
Die Kursbestätigung wird erst nach Eingang der Anzahlung zugesandt. Die Kursplatzvergabe erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge.
Die Restzahlung von 50% der Kursgebühr wird am ersten Kurstag direkt nach dem Einführungsgespräch in bar kassiert. Bei Überweisung der Restzahlung muss diese vor Kursbeginn auf unserem Konto eingegangen sein.
5.2 Rücktritt des Teilnehmers
Der Kursteilnehmer kann jederzeit vor Kursbeginn von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Diese muss per Brief, Fax oder e-mail vorliegen.
Die Kosten betragen:
Bei Rücktritt/Abmeldung in der Zeit vom 30. bis 20. Tag vor Kurs-/ Seminarbeginn werden 50%, vom 19. bis 10. Tag 65%, vom 9. bis 4. Tag 80% und ab dem 3. Tag 100% der Kurs-/ Seminargebühren einbehalten bzw. nachgefordert.
DENKEN Sie bitte an die Reiserücktrittversicherung!
Nimmt ein Kursteilnehmer die Leistungen oder Teile davon nicht in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Anspruch auf Rückvergütung. DENKEN Sie bitte an die Reiseabbruchversicherung!
Bis zum Beginn des Kurses kann der Kursteilnehmer einen Ersatzteilnehmer stellen. Hierzu bedarf es der schriftlichen Mitteilung an den Veranstalter. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Abtretende dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Bei Buchungsänderungen oder Absagen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Euro 25,- pro Person. Sorgt der Veranstalter für eine Ersatzperson, so berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von Euro 50,-.
Kann der Kursteilnehmer sein angemeldetes Pferd nicht zu dem gebuchten Seminar/Reitkurs mitbringen, so besteht für den Veranstalter keine Verpflichtung, ein Lehrpferd zu stellen. Wenn der Teilnehmer aus diesem Grund an der Veranstaltung nicht teilnehmen kann, ist er berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall gelten die Bedingungen wie bei Rücktritt.
Erscheint ein Kursteilnehmer bei Kursbeginn nicht zum Kurs und der Veranstalter ist darüber nicht informiert worden, so besteht für den Veranstalter keine Verpflichtung dem Kursteilnehmer eine verspätete Kursteilnahme im laufenden Kurs zu ermöglichen. Fehlt der Kursteilnehmer nur am ersten Kurstag und es erfolgt eine Absprache mit dem Veranstalter, so ist ein verspäteter Einstieg bis zum zweiten Kurstag möglich.
Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist in folgenden Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder zu kündigen:
5.3. Störung des Kurses
Wenn der Kursteilnehmer die Durchführung eines Kurses/Seminars ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist bzw. wenn der Kursteilnehmer die Kursgebühr bei Kursbeginn nicht komplett gezahlt hat. Der Veranstalter behält in diesen Fällen den Anspruch auf den vollen Veranstaltungspreis.
bis 3 Wochen vor Kursbeginn oder 2 Wochen vor Seminarbeginn:
Wenn der Kurs/das Seminar nicht stattfinden kann, weil z.B. die festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesen Fällen wird der Teilnehmer schriftlich innerhalb der oben genannten Frist in Kenntnis gesetzt und die Anzahlung wird umgehend erstattet.
5.4. Rücktritt auf Grund höherer Gewalt
Wird ein Kurs infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höheren Gewalt, z.B. Epidemien, hoheitlichen Anordnungen (Reise-, Transportbeschränkungen für Tiere) oder gleichwertigen Fällen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so sind beide Vertragspartner berechtigt zu kündigen. Der Veranstalter bemüht sich in solchen Fällen um Ersatzpferde. Kann er diese stellen, der Kursteilnehmer nimmt dieses Angebot jedoch nicht an, so gelten unsere Rücktrittsbedingungen/-kosten.
Für mitgebrachte Sachen wird keine Haftung übernommen.
Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass er das spezielle Risiko, das beim Reitsport entsteht, nicht übernimmt.
5.5. Einschränkungen bei Verleih von Schul-/Lehrpferden!
Bei Reitkursteilnehmern mit mehr als 90 kg Körpergewicht oder bei Reitkursteilnehmer mit gesundheitlichen Problemen muss die Lehrpferdevergabe vorab mit uns abgesprochen werden. Ohne Absprache ist eine Teilnahme nicht möglich. Sicherlich finden wir eine Lösung die sowohl Ihnen als auch unseren Lehrpferden gerecht wird.
Einwilligungserklärung über die Nutzung von Fotografien
1. Der Teilnehmer willigt hiermit ein, dass get-the-feeling - Cornelia Schmitt Foto- bzw. Videoaufnahmen von ihm, bzw. von seinem ggf. minderjährigen Kind erstellt, um sie für Zwecke, die mit get-the-feeling - Cornelia Schmitt in Verbindung stehen, (z.B. Gestaltung der Homepage, Veranstaltungsflyer, etc.) zu verwenden. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die Fotoaufnahmen in diesem Zusammenhang öffentlich wieder gegeben werden.
2. Für die Nutzung von Gruppenfotos wird keine zeitliche oder räumliche Beschränkung vereinbart. Der Nutzungsumfang ist folglich unbestimmt und umfasst sowohl bekannte als auch noch unbekannte Verwendungs- und Nutzungsarten, die jedoch immer mit dem Reiterhof Budde in Verbindung stehen müssen, wie beispielsweise zur Gestaltung der Homepage oder Veranstaltungsflyer.
3. Die/der Fotografierte kann jederzeit seine Einwilligung für die Nutzung von Einzelfotos widerrufen.
Im Falle des Widerrufs darf get-the-feeling - Cornelia Schmitt die entsprechenden Daten und Einzelfotos zukünftig nicht mehr für die oben genannten Zwecke verwenden und wird sie unverzüglich aus den entsprechenden Internet- Angeboten löschen. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt.
Änderung der AGB´s und Preise
Get-the-feeling - Cornelia Schmitt behält sich vor, diese AGB und die Preisliste jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten auf der Internetseite veröffentlicht bzw. per Mail versendet oder ausgehängt.
Guthaben können immer zu alten Konditionen aufgebraucht werden.
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Schlussbestimmung
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.